Verhaltens- und Hygieneregeln
Gültig ab 01.05.2023
Allgemeines: Nur wer in eigener Selbstbeurteilung frei von Krankheitssymptomen ist, darf am Training teilnehmen. Da der Verein dieser Selbstbeurteilung vertrauen muss, ist eine Haftung des Vereins bzw. seiner Organe wegen einer evtl. Ansteckung ausgeschlossen und die Teilnahme am Sportbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
Hygieneregeln: Die Waschgelegenheiten zum Händewaschen in den Toiletten sind mit Seife und Desinfektionsmittel sowie mit Papierhandtüchern ausgestattet. In der Halle besteht die Pflicht, Sportschuhe zu tragen; jegliche Sportübungen barfuß sind untersagt. Die roten Matten dürfen nur benutzt werden, wenn sie mit einem eigenen Handtuch oder Badetuch abgedeckt werden.