TV  1861  Michelstadt

 

 BEITRAGSORDNUNG    


  1. Gemäß § 7 der Satzung wird der Beitrag für Vereinsmitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Unter den Begriff Beiträge fallen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen.
  3. Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
  4. Die Mitgliederversammlung hat im März 2016 neue Beitragssätze mit Wirkung zum 01.01.2017 beschlossen:

                                                  Erwachsene                      48, -- € / Jahr

                                              Kinder/Jugendliche           36, -- € / Jahr

                                              Passive Mitglieder            15, -- € / Jahr

                                              Herzsportgruppe              15, -- € / Jahr

                                              Familienbeitrag                 88, -- € / Jahr


5. Neueintritte zahlen entsprechend dem Eintrittsdatum den Anteil am Jahresbeitrag.

6. Die Abbuchung erfolgt entweder jährlich im März des Beitragsjahres oder halbjährlich im März und September. Austritte         bzw. Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft sind gemäß § 5 der Satzung nur zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich.

7. Für die Erstellung einer Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine Gebühr von 2,50 €          

    erhoben.


8. Entsteht durch eine Rückbelastung ein Zahlungsrückstand ist dieser zusammen mit den entsprechenden Bankgebühren

    innerhalb von 4 Wochen auszugleichen.


 9. Erfolgt dieser Zahlungseingang nicht innerhalb der genannten Frist bzw. ist der Zahlungseingang einer Beitragsrechnung      nicht innerhalb von 4 Wochen zu verzeichnen, erfolgt eine Mahnung.

10. Der Verein erhebt eine Mahngebühr in Höhe von 3,50 €.

11. Bei langfristigem Zahlungsverzug im Sinne von § 6 Abs. 1 der Satzung entscheidet der Vorstand über einen Ausschluss
      aus dem Verein. Die betreffenden Mitglieder werden den Abteilungs- und Übungsleitern namentlich bekanntgegeben.

12. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.03.2016 beschlossen und tritt am 01.01.2017 in Kraft.