BEITRAGSORDNUNG
- Gemäß § 7 der Satzung wird der Beitrag für Vereinsmitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Unter den Begriff Beiträge fallen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen.
- Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
- Die Mitgliederversammlung hat im März 2016 neue Beitragssätze mit Wirkung zum 01.01.2017 beschlossen:
Erwachsene 48, -- € / Jahr
Kinder/Jugendliche 36, -- € / Jahr
Passive Mitglieder 15, -- € / Jahr
Herzsportgruppe 15, -- € / Jahr
Familienbeitrag 88, -- € / Jahr
5. Neueintritte zahlen entsprechend dem Eintrittsdatum den Anteil am Jahresbeitrag.
6. Die Abbuchung erfolgt entweder jährlich im März des Beitragsjahres oder halbjährlich im März und September. Austritte bzw. Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft sind gemäß § 5 der Satzung nur zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich.
7. Für die Erstellung einer Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine Gebühr von 2,50 €
erhoben.
8. Entsteht durch eine Rückbelastung ein Zahlungsrückstand ist dieser zusammen mit den entsprechenden Bankgebühren
innerhalb von 4 Wochen auszugleichen.
9. Erfolgt dieser Zahlungseingang nicht innerhalb der genannten Frist bzw. ist der Zahlungseingang einer Beitragsrechnung nicht innerhalb von 4 Wochen zu verzeichnen, erfolgt eine Mahnung.
10. Der Verein erhebt eine Mahngebühr in Höhe von 3,50 €.
11. Bei langfristigem Zahlungsverzug im Sinne von § 6 Abs. 1 der Satzung entscheidet der Vorstand über einen Ausschluss
aus dem Verein. Die betreffenden Mitglieder werden den Abteilungs- und Übungsleitern namentlich bekanntgegeben.
12. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.03.2016 beschlossen und tritt am 01.01.2017 in Kraft.