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BEITRAGSORDNUNG

  1. Gemäß § 7 der Satzung wird der Beitrag für Vereinsmitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Unter den Begriff Beiträge fallen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen.
  3. Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
  4. Die Mitgliederversammlung hat im April 2019 neue Beitragssätze mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen:

 

                                Erwachsene                                      48, -- € / Jahr

                                Kinder/Jugendliche                           36, -- € / Jahr

                                Passive Mitglieder                            15, -- € / Jahr

                                Bogenschießen Erwachsene            60, -- € / Jahr

                                Bogenschießen Jugendliche             48, -- € / Jahr

                                Herzsportgruppe                               15, -- € / Jahr

                                Familienbeitrag                                  88, -- € / Jahr

                                Fam.Beitrag pro Bogenschütze         zzgl. 12, -- € / Jahr

 

5. Neueintritte zahlen entsprechend dem Eintrittsdatum den Anteil am Jahresbeitrag.

6. Die Abbuchung erfolgt entweder jährlich im März des Beitragsjahres oder halbjährlich im März und September. Austritte
    bzw. Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft sind gemäß § 5 der Satzung nur zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich.

7. Für die Erstellung einer Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine Gebühr von 2,50 €
    erhoben.

8. Entsteht durch eine Rückbelastung ein Zahlungsrückstand ist dieser zusammen mit den entsprechenden  Bankgebühren
    innerhalb von 4 Wochen auszugleichen.

9. Erfolgt dieser Zahlungseingang nicht innerhalb der genannten Frist bzw. ist der Zahlungseingang einer Beitragsrechnung
    nicht innerhalb von 4 Wochen zu verzeichnen, erfolgt eine Mahnung.

10. Der Verein erhebt eine Mahngebühr in Höhe von 3,50 €.

11. Bei langfristigem Zahlungsverzug im Sinne von § 6 Abs. 1 der Satzung entscheidet der Vorstand über einen Ausschluss
      aus dem Verein. Die betreffenden Mitglieder werden den Abteilungs- und Übungsleitern namentlich bekanntgegeben.

12. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 05.04.2019 beschlossen und tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 
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    Der Vorstand